Reisekostenrichtlinie

1. VERPFLEGUNGSAUFWAND

Bei der Gestellung von Vollverpflegung durch den Auftraggeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten, ist die Streichung der Verpflegungspauschale durch den Auftragnehmer tagesbezogen vorzunehmen. Ausnahmen darf im Einzelfall stattgegeben werden, bedürfen aber im Vorfeld der Freigabe durch den Auftraggeber.

Wird keine Vollverpflegung gestellt, werden folgende Spesensätze pro Tag / Person abgerechnet:

Eintägiger bzw. mehrtägiger Arbeitseinsatz Inland EUR 50,00 / EU EUR 80,00 / Drittländer außerhalb der EU EUR 100,00

An-/ Abreisetag bei mehrtägigem Arbeitseinsatz (ohne Arbeitsleistung) Inland EUR 25,00 / EU EUR 40,00 / Drittländer außerhalb der EU EUR 50,00

Oben genannte Spesensätze verstehen sich zuzüglich aktueller deutscher Umsatzsteuer.

2. ÜBERNACHTUNG

Während der Produktion und bei Ortsterminen stellt der Auftraggeber eine angemessene Unterkunft (Einzelzimmer, mindestens 4 Sterne nach DeHoGa). Wird keine angemessene Unterkunft gestellt, wird diese selbst gebucht und zzgl. 5% Logistikhandling abgerechnet.

3. REISEKOSTEN

Die Abrechnung der nun folgenden Reisekosten erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zzgl. 5% Logistikhandling.

Bahn

Vom Auftraggeber werden Kosten für die Bahnfahrt 1. Klasse bei Nutzung einer Bahncard mit evtl. anfallenden Kosten für Sitzplatzreservierung erstattet. Ohne Nutzung einer Bahncard werden Kosten für die Bahnfahrt 2. Klasse mit evtl. anfallenden Kosten für Sitzplatzreservierung erstattet. Mögliche Fahrpreisermäßigungen (z. B. Sparpreis) sollen ausgeschöpft werden.

Flüge

Vom Auftraggeber werden die Kosten für innereuropäische Flüge in der Economy-Klasse erstattet. Bei Intercontinentalflügen bis 12 Stunden Flugzeit werden die Kosten in der Business-Klasse erstattet, ab 12 Stunden Flugzeit in der First-Class-Klasse.

Mietautos

Untere Mittelklasse über den Zweiplan Business Account nach Bedarf.

Taxi

Der Auftraggeber erstattet Kosten für die Nutzung von Taxis nach Bedarf.

Reisen mit anderen Verkehrsmitteln des ÖPNV

Vom Auftraggeber werden Kosten für die Nutzung von Bus, U/S-Bahn, und ähnlichen öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet.

Reisen mit Zweiplan Fahrzeugen

Vom Auftraggeber wird eine Wegstreckenentschädigung von

0,55 EUR/km bei einem Pkw 5-Sitzer,

1,10 EUR/km bei einem Pkw 9-Sitzer, sowie anfallende Parkgebühren erstattet.